| FRANKFURTER RUNDSCHAU, 07.08.2004 |
Kodex ohne Wirkung
Die Anregungen des Corporate Governance werden kaum befolgt
Von Heinz Siebold
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"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" schrieb einst Kapitalismuskritiker Lenin. Das moderne Unternehmertum hat sich den Satz
längst zu eigen gemacht und fügte der Fülle von gesetzlichen
Vorschriften - etwa Handelsrecht und Aktiengesetz - eine Reihe von
Selbstverpflichtungen hinzu, wie die Grundsätze zur ordnungsgemäßen
Buchführung. Das Schlagwort für den neuesten Trend heißt Corporate Governance. Gemeint ist eine verantwortungsbewusste und auf langfristige
Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen,
insbesondere von Aktiengesellschaften. Effiziente Zusammenarbeit
zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen,
Offenheit und Transparenz, ehrliche Buchführung sind Aspekte von
Corporate Governance.
Im Februar 2002 wurde der German Code of Corporate Governance (GCCG)
nach mehrjähriger Diskussion und Unterstützung einer
Regierungskommission unter Vorsitz von Thyssen-Krupp-Aufsichtsratchef
Gerhard Cromme offiziell verabschiedet und vorgestellt. Es ist ein sehr
allgemein gehaltener freiwilliger Kodex für die Leitung und Überwachung
von börsennotierten Unternehmen. Abweichend von gesetzlichen Regelungen
regt die Kommission zum Beispiel an, dass bei Übernahmen die
Hauptversammlung einberufen wird und Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge
im Anhang des Konzernabschlusses ausgewiesen werden. Allerdings nur
summarisch und nicht personenbezogen. Und selbst diese freiwillige
Anregung wird kaum befolgt.
Beispiele für schlechte Corporate Governance gibt es derzeit zur Genüge:
Die stillschweigende Erhöhung der Vorstandsbezüge bei Telekom parallel
zur Talfahrt der Aktie etwa. Oder die 60-Millionen-Mark Abfindung für
Mannesmann-Chef Klaus Esser nach der Vodafone-Übernahme, die zum Prozess
gegen die Aufsichtsräte Josef Ackermann und Klaus Zwickel geführt hat.
Trotz der Freisprüche in Düsseldorf (oder auch deswegen) ist die
Diskussion über die Vergütung von Vorständen und Managern voll
entbrannt.
Lediglich ein Drittel der 30 Dax-Unternehmen schlüsseln die Bezüge ihrer
Vorstände auf, unter ihnen Altana, Bayer, die Deutsche Bank, Deutsche
Börse, SAP, Thyssen-Krupp und Deutsche Post.
Nur die Börse zählt
Cromme hat bereits bei der Vorstellung des Kodex vor zwei Jahren
freimütig eingeräumt, dass, offensichtlich "das Leitbild des ehrbaren
Kaufmanns aus manchen Köpfen verschwunden" sei. Das hängt auch mit den
globalen Veränderungen der Wirtschaft zusammen und mit der aus Amerika
kommenden Konzentration auf den "Shareholder value": Alle
Unternehmensentscheidungen werden an Börsenwert, Aktienkurs und
Dividende orientiert. Der Versuchung, diesem Erfolgszwang mit
Bilanztricks und falschen Umsatzzahlen zu begegnen, konnten etliche
Firmenverantwortliche nicht widerstehen. Der deutsche Kodex für
Corporate Governance plädiert dagegen für eine Austarierung aller "Stakeholder"-Interessen.
Zu den Stakeholdern gehören auch die Arbeitnehmer, die Kunden,
Zulieferer und die Kreditgeber. Denn sie, nicht nur die Shareholder
(Aktionäre), tragen ebenfalls zum Unternehmenserfolg bei.
Die Vorstandsvergütungen fußen übrigens auf Paragraph 87, Absatz 1 des
Aktiengesetzes. Dort heißt es, dass "die Gesamtbezüge in einem
angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur
Lage der Gesellschaft" stehen müssen. Das ist ein dehnbarer Passus. Die
Traumgehälter sind mittlerweile selbst in Führungskreisen suspekt
geworden. "Ich halte manche Managergehälter durchaus für bedenklich",
monierte unlängst Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der
Deutschen Industrie (BDI). Und Verdi-Vizechefin Margit Mönig-Raane,
forderte "dringend eine gesellschaftlich akzeptierte Schamgrenze" für
die Vorstandsgehälter. Konkreter ist aber seither nichts geworden.
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