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FRANKFURTER RUNDSCHAU, 07.08.2004


Kodex ohne Wirkung

Die Anregungen des Corporate Governance werden kaum befolgt


Von Heinz Siebold


Vermisst den ehrbaren Kaufmann: Thyssen-Krupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme

"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" schrieb einst Kapitalismuskritiker Lenin. Das moderne Unternehmertum hat sich den Satz längst zu eigen gemacht und fügte der Fülle von gesetzlichen Vorschriften - etwa Handelsrecht und Aktiengesetz - eine Reihe von Selbstverpflichtungen hinzu, wie die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung. Das Schlagwort für den neuesten Trend heißt Corporate Governance. Gemeint ist eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen, insbesondere von Aktiengesellschaften. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz, ehrliche Buchführung sind Aspekte von Corporate Governance.

Im Februar 2002 wurde der German Code of Corporate Governance (GCCG) nach mehrjähriger Diskussion und Unterstützung einer Regierungskommission unter Vorsitz von Thyssen-Krupp-Aufsichtsratchef Gerhard Cromme offiziell verabschiedet und vorgestellt. Es ist ein sehr allgemein gehaltener freiwilliger Kodex für die Leitung und Überwachung von börsennotierten Unternehmen. Abweichend von gesetzlichen Regelungen regt die Kommission zum Beispiel an, dass bei Übernahmen die Hauptversammlung einberufen wird und Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge im Anhang des Konzernabschlusses ausgewiesen werden. Allerdings nur summarisch und nicht personenbezogen. Und selbst diese freiwillige Anregung wird kaum befolgt.

Beispiele für schlechte Corporate Governance gibt es derzeit zur Genüge: Die stillschweigende Erhöhung der Vorstandsbezüge bei Telekom parallel zur Talfahrt der Aktie etwa. Oder die 60-Millionen-Mark Abfindung für Mannesmann-Chef Klaus Esser nach der Vodafone-Übernahme, die zum Prozess gegen die Aufsichtsräte Josef Ackermann und Klaus Zwickel geführt hat. Trotz der Freisprüche in Düsseldorf (oder auch deswegen) ist die Diskussion über die Vergütung von Vorständen und Managern voll entbrannt.

Lediglich ein Drittel der 30 Dax-Unternehmen schlüsseln die Bezüge ihrer Vorstände auf, unter ihnen Altana, Bayer, die Deutsche Bank, Deutsche Börse, SAP, Thyssen-Krupp und Deutsche Post.

Nur die Börse zählt

Cromme hat bereits bei der Vorstellung des Kodex vor zwei Jahren freimütig eingeräumt, dass, offensichtlich "das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns aus manchen Köpfen verschwunden" sei. Das hängt auch mit den globalen Veränderungen der Wirtschaft zusammen und mit der aus Amerika kommenden Konzentration auf den "Shareholder value": Alle Unternehmensentscheidungen werden an Börsenwert, Aktienkurs und Dividende orientiert. Der Versuchung, diesem Erfolgszwang mit Bilanztricks und falschen Umsatzzahlen zu begegnen, konnten etliche Firmenverantwortliche nicht widerstehen. Der deutsche Kodex für Corporate Governance plädiert dagegen für eine Austarierung aller "Stakeholder"-Interessen. Zu den Stakeholdern gehören auch die Arbeitnehmer, die Kunden, Zulieferer und die Kreditgeber. Denn sie, nicht nur die Shareholder (Aktionäre), tragen ebenfalls zum Unternehmenserfolg bei.

Die Vorstandsvergütungen fußen übrigens auf Paragraph 87, Absatz 1 des Aktiengesetzes. Dort heißt es, dass "die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft" stehen müssen. Das ist ein dehnbarer Passus. Die Traumgehälter sind mittlerweile selbst in Führungskreisen suspekt geworden. "Ich halte manche Managergehälter durchaus für bedenklich", monierte unlängst Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Und Verdi-Vizechefin Margit Mönig-Raane, forderte "dringend eine gesellschaftlich akzeptierte Schamgrenze" für die Vorstandsgehälter. Konkreter ist aber seither nichts geworden.

 

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